Bibliotheksordnung
Wer ein Medium ausborgen möchte, wird vor dem ersten Verleih gebeten, eine Lesererklärung auszufüllen. Mit Ihrer persönlichen Unterschrift (bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich) werden die Benutzerordnung und die jeweiligen Gebühren anerkannt.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Ausleihliste gespeichert wird, müssen Sie in der Lesererklärung ankreuzen, dass Sie mit der Abfragemöglichkeit Ihrer Entlehnungen einverstanden sind.
Im Internet (www.biblioweb.at/steinfeld) können Sie nachlesen, was Sie bei uns alles an Büchern, CDs, DVDs, Spielen und Zeitschriften ausleihen können. Unsere Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen gerne das Programm.
Eine zeitgerechte Verlängerung der Medien ist gratis einmal möglich (auch telefonisch unter der Nummer 0699 13010004 - zu den Dienstzeiten oder per E-Mail), sofern noch keine Vorbestellung eines andern Lesers vorliegt.
Im Sinne aller Benutzer ersuchen wir um sorgfältige Behandlung der Medien. Bei Verlust oder Beschädigung muss das Medium ersetzt werden. Falls Beschädigungen auftreten oder entdeckt werden, bitte diese der diensthabenden Büchereimitarbeiterin mitteilen.
Weiter müssen wir Sie bitten, die Lizenz - und Urheberrechtsbestimmungen zu beachten. (Verbot von Vervielfältigung und/ oder Verleih bzw. Vorführung der Medien)
Buchwünsche können von Ihnen in einem eigens dafür vorgesehenen Heft eingetragen werden. Sofern es möglich ist, werden Ihre Wünsche beim nächsten Buchankauf berücksichtigt.
Viel Freude in der Bibliothek und beim Lesen wünscht Ihnen
das Büchereiteam!